Die dokumentierten Verletzungen gegen Medienvertreter im November 2015 waren wie folgt:
A- Außergerichtliche Tötungen:
SNHR dokumentiert die Tötung von 7 Medienaktivisten wie folgt:
1- Regime (Armee, Sicherheitskräfte, lokale und ausländische schiitische Milizen): 4
2- Russische Streitkräfte: 1
3- Bewaffnete Oppositionsgruppen: 2
B-Festnahmen oder Entführungen:
SNHR dokumentierte im November 2015 die Verhaftung von 2 Medienaktivisten und die Freilassung von einem anderen wie folgt:
– PYD Streitkräfte der kurdischen Selbstverwaltung verhafteten 2 Medienaktivisten.
– Nicht identifizierte Gruppen ließen einen Medienaktivisten frei.
C- Verletzungen:
Wir mussten die Verletzung von 20 Medienaktivisten, aufgeschlüsselt nach Gruppen, dokumentieren:
– Regime: 14
– Russische Streitkräfte: 1
– Bewaffnete Oppositionsgruppen: 4
– Nicht identifizierte Gruppen: 1
D- Verstöße gegen den Besitz von Medienaktivisten:
Wir dokumentierten drei Verstöße gegen den Besitz von Medienaktivisten wie folgt:
– Regime: 2
– PYD Streitkräfte der kurdischen Selbstverwaltung: 1