A- Angriff auf lebensnotwendige Anlagen 2015:
Im Lauf des Jahres 2015 verzeichnete SNHR durch tägliche Dokumentation nicht weniger als 1114 Angriffe auf lebensnotwendige Anlagen durch die Hauptparteien des Konflikts:
1- Regierungskräfte ( Forces (Armee, Sicherheitskräfte, lokale Milizen, ausländische Milizen) Angriff auf 774 Anlagen.
2- Russische Kräfte griffen 119 Anlagen an
3- Extremistische islamische Gruppierungen:
i- ISIL Angriff auf 67 Anlagen
ii- Al Nusra Front Angriff auf 3 Anlagen
4- Kurdische unabhängige Kräfte Angriff auf 13 Anlagen
5- Internationale Koalition Angriff auf 15 Anlagen
6- Nicht-identifizierte Gruppierungen Angriff auf 21 Anlagen
– Die wichtigsten Anlagen die 2015 angegriffen wurden:
253 Infrastruktur, 243 medizinische Einrichtungen, 216 Gebetshäuser, 202 Lehreinrichtungen, 140 kommunale Einrichtungen, 25 Internationale humanitäre Einrichtungen, 23 Kultureinrichtungen, 8 Flüchtlingslager und 4 diplomatische Missionen
A- Die wichtigsten Anlagen die im Dezember 2015 angegriffen wurden:
Im Dezember 2015 dokumentierte SNHR mindestens 144 Angriffe auf Anlagen, aufgelistet wie folgt zu den Hauptkonfliktparteien in Syrien:
A- Regierungskräfte (Armee, Sicherheitskräfte, lokale Milizen, ausländische Milizen) Angriff auf 94 Anlagen.
B- Russische Kräfte: 30
C- Extremistische islamische Gruppierungen:
i- ISIL: 5 Anlagen
D- Bewaffnete Gruppierungen der Opposition: Angriff auf 14 Anlagen
E- Internationale Koalition Angriff auf 1 Anlage
Die wichtigsten Anlagen die im Dezember 2015 angegriffen wurden:
33 Infrastruktur, 32 Lehreinrichtungen, 29 Gebetshäuser, 20 kommunale Einrichtungen, 2 Kultureinrichtungen, 2 Flüchtlingslager.
SNHR erklärt, dass Nachforschungen ergeben haben, dass es keine militärischen Stützpunkte oder Aktivitäten vor und während der Angriffe auf die genannten Anlagen gab. Das syrische Regime und die anderen Verbrecher sollen ihre brutalen Angriffe vor den Vereinten Nationen und dem Sicherheitsrat verteidigen.