Abschlussbericht:
Die bekannt gewordenen Verletzungen gegen Medienvertreter im Januar 2016 waren wie folgt:
A- Tötung ohne Gerichtsverfahren:
SNHR dokumentierte die Tötung von 6 Medienaktivisten nach Gruppen wie folgt:
1- Russische Streitkräfte: 2
2- Extremistische islamischer Gruppen:
– ISIS: 4, darunter 1 Frau
B- Festnahmen, Entführungen, Freilassungen:
SNHR dokumentierte 10 Fälle von Festnahmen / Entführungen / Freilassungen detailliert nach Gruppen:
– Regime (Sicherheitskräfte, Armee, lokale und ausländische Milizen):
2 Freilassungen
– Extremistische islamische Gruppen:
Al Nusra Front: 4 Festnahmen, 3 davon wieder freigelassen.
– Bewaffnete Oppositionsgruppen:
1 Person wurde verhaftet und wieder freigelassen und 1 weitere wurde ebenfalls freigelassen.
– Unbekannte Gruppen: 1 Person inhaftiert und wieder freigelassen.
C- Verletzungen: Wir dokumentierten die Verletzung von 2 Medienaktivisten durch ISIS.
D- Verstöße gegen Eigentum:
Wir stellten 2 Festnahmen wie folgt fest:
– Al Nusra Front: 1
– Unbekannte Gruppen: 1